Der Begriff „für die Instandhaltung zuständige Stelle“ (englisch „Entity in Charge of Maintenance“ bzw. kurz „ECM“) wurde in der Sicherheitsrichtlinie 2004/49/EG definiert und bezeichnet die Stelle, die für die Instandhaltung eines Fahrzeugs zuständig ist und als solche im nationalen Einstellungsregister registriert ist.
Üblicherweise handelt es sich dabei um den Halter, obschon die ECM Verantwortung auch an andere Stellen übertragen werden kann.
Am 10. Mai 2011 trat die „ECM Verordnung“ – die Verordnung (EU) Nr. 445/2011 – in Kraft, die eine verpflichtende Zertifizierung für ECMs von Güterwagen (!) bis spätestens 31. Mai 2013 vorschreibt.
Die Zertifizierung von Werkstätten, die Instandhaltungsarbeiten an Güterwagen durchführen, ist laut ECM Verordnung auf freiwilliger Basis möglich. Es hat sich jedoch sehr schnell gezeigt, dass eine vorliegende ECM Zertifizierung für Werkstätten eine Menge Vorteile bietet und auch vom Sektor gewünscht wird, sodass sich eine Vielzahl von Werkstätten zertifizieren ließ.
Für ECMs und Werkstätten anderer Fahrzeuge existiert noch keine Rechtsgrundlage zur Zertifizierung, dennoch wird die Möglichkeit einer Zertifizierung auf Basis der ECM Verordnung immer interessanter, da mit der Ausweitung der ECM Verordnung auf andere Fahrzeuge in absehbarer Zeit zu rechnen ist.